Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat am 19. März 2009 den
Nachtragshaushalt beschlossen, in welchem die Mittel aus dem
Konjunkturprogramm beinhaltet sind. Die Verwaltung hat ihre Liste vorgelegt,
welche Schulen energetisch zu sanieren sind. Diese Massnahmen sind vom
Gemeinderat gebilligt worden.
Auf Nachfrage eines Gemeinderates, warum hier nicht trägerneutral ausgewählt
wurde, erfolgte die Antwort von Frau Dr. Eisenmann (Kulturbürgermeisterin),
dass die "Privaten" ja sowieso großzügig durch die Stadt im Bereich der
Freiwilligkeitsleistungen bedacht werden. Da ein so großer Sanierungsbedarf
bestehe, können die Anträge der freien Träger nicht berücksichtigt werden.
Die 16 in Stuttgart beheimateten freien Träger würden entsprechend
informiert. Fakt ist nun erst einmal, dass kein Freier Träger in Stuttgart
Mittel aus dem Konjunkturprogramm erhält.
Laut Gesetz werden die Fördermittel trägerneutral gewährt. Der Zuschuss hat eine Höhe von rund 306 Euro pro Schüler an der Schule.
Wir sollten dringend über die Arbeitsgemeinschaft der
Freien Schulen (AGFS) im Staats- und Kultusministerium auf diesen
Sachverhalt hinweisen und unseren Protest einlegen. Die Sachlage, keine
freien Träger zu berücksichtigen, widerspricht den mündlichen Zusagen, die
uns vom Land gegeben wurden und den schriftlichen Informationen, die unserem Verband von Seiten des Bundeskanzleramtes vorliegen.
Als erste Maßnahme ist den Stuttgarter Schulen in Freier Trägerschaft auf jeden Fall zu empfehlen,
Widerspruch einzulegen, wenn auf die bereits eingereichten Anträge durch die
Stadt Stuttgart geantwortet werden wird. Auch unser Vorstand hatte einen Antrag auf Förderung aus dem Konjunkturprogramm für energieeinsparende Maßnahmen bei der Stadtverwaltung eingereicht.
Kommentar: Daraus ergibt sich schlüssig, dass der Gesetzgeber in naher Zukunft nach dem Bedarf der Eltern und Schüler beziehungsweise vom Bürgerwillen ausgehend die Ganztagsschule als verbindliche Landesaufgabe und damit auch als zuschussrelevant für die Waldorfschulen im Gesetz verankern kann – wenn er dies denn tun will. Es kommt nur darauf an, dass die Bürger ihren Willen dahingehend beim Gesetzgeber deutlich artikulieren. Sonst wird sich in naher Zukunft keine Verbesserung der Zuschusssituation für die Waldorfschulen ergeben.
In der Landtagsdrucksache steht auch, dass eine Bezuschussung einer (zusätzlichen) Brückenklasse im Rahmen einer offenen Eingangsstufe nicht möglich sei. Denn im Gesetz sei die Waldorfschule nur von Klasse 1 bis 12 sowie für die Klasse 13 (Hochschulzugangsberechtigung) verankert. Die Einrichtung von staatlichen Grundschulförderklassen für vom Schulbesuch zurückgestellte oder noch nicht schulreife Kinder sei eine freiwillige Leistung des Landes. Es handele sich dabei auch nicht um Schulen im Rechtssinne. Deshalb seien Kinder in einer solchen Klasse auch keine Schüler.
Kommentar: Wenn es sich bei den die Brückenklasse besuchenden Kindern nicht um Schüler handelt, dann sind sie Kindergartenkinder. Als solche haben sie einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und die Kindergärten einen entsprechenden Anspruch auf einen Zuschuss. Welchen Platz will das Land diesen Kindern zwischen Kindergärten und Schulen sonst geben? Da sollte also noch das Sozialministerium Stellung nehmen und auch die Wohnortgemeinden dieser Kinder sollten in die Pflicht genommen werden.
Die Rudolf-Steiner-Schule Nürtingen führt eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wegen der Höhe der Zuschüsse. Auch unsere Schule hat gegen die Zuschussbescheide der letzten Jahre Klage erhoben und ist als Zeuge in dem anhängigen Verfahren benannt. Es geht insbesondere um folgende Frage: Was kann einer Familie an Schulgeld abverlangt werden? Ab welcher Grenze wird das grundgesetzlich verankerte Verbot einer Sonderung von Schülern nach den Besitzverhältnissen der Eltern nach Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes durchbrochen? Antworten auf diese Frage gibt das Gutachten „Grenzen der Belastbarkeit privater Haushalte mit Schulgeld“, das die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg e.V. beim Steinbeis-Transferzentrum Wirtschafts- und Sozialmanagement, Heidenheim, in Auftrag gegeben hat.
Wenn man dem Ansatz des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH Mannheim Urteil vom 19.7.2005, 9 S 47/03) folgt, dass Schulgeld von 120 Euro pro Kind und Monat noch grundgesetzkonform sei, müssten Paare mit zwei Kindern mindestens über ein monatliches Haushaltseinkommen von netto 3.600 Euro verfügen. Darüber verfügen aber nur etwa die Hälfte dieser Haushalte. Rund 80 Prozent aller Alleinerziehenden und 48 Prozent aller Paare mit Kindern können diesen Geldbetrag nicht aufbringen. Unter diesen Voraussetzungen können sich 54 Prozent aller Familien den Besuch ihrer Kinder in einer Waldorfschule nicht oder nur unter größten Einschränkungen leisten.
Wir fordern deshalb:
- Wir wollen gleichberechtigte Partner auf dem Bildungsmarkt sein und fordern die Aufhebung aller Marktzugangsdiskriminierungen.
- Die Freien Waldorfschulen dürfen nicht durch unzureichende Zuschüsse des Landes zum Gesetzesbruch (Sonderung der Eltern nach wirtschaftlichen Verhältnissen) gedrängt werden.
- Die Einstellung von mehr Mitteln im Landeshaushalt für staatlich anerkannte Ersatzschulen.
- Das Bruttokostenmodell muss sofort in die Praxis umgesetzt werden. Refinanzierung der dreijährigen Wartefrist bei Neugründungen.
- Voller Kostenersatz bei Freien Schulen in sozialen Brennpunkten (wie Freie Interkulturelle Schule Mannheim).
- Werden Waldorfschulen zur Umsetzung zusätzlicher Aufgaben gesetzlich verpflichtet (Kooperationslehrer beim Projekt „Schulreifes Kind“), muss das Land ein Finanzierungskonzept dafür entwickeln und zeitnah umsetzen.
- Die Bezuschussung von Waldorf-Ganztagesschulen muss zeitnah umgesetzt werden.
- Bezuschussung in Form eines Bildungsgutscheines, den die Eltern für die Schule ihrer Wahl einlösen können. Das würde gleichzeitig die 100-prozentige Kostenerstattung beinhalten und das Bildungsmonopol des Staates auflösen.
Allerdings liegen uns Berechnungen der Landesregierung vor, nach denen der Kostendeckungsgrad nach dem Bruttokostenmodell für die Klassen 1 – 4 der Freien Waldorfschulen bei 63,7% und für Klasse 13 schon bei 79,4% lägen (für 2005). Die Erhöhung der Zuschüsse für Klasse 1 – 4 um 17,3% macht für unsere Schule, ausgehend von 2005, rund 54.000.-- € pro Jahr aus, was etwa den Kosten einer Lehrerstelle an unserer Schule entspricht.
In der Presse stand die Verlautbarung der Koalitionsspitzen, die Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft würden ab 2008 um 1,4 Mio € und ab 2009 um 4,2 Mio € erhöht. Man wolle die gegebenen Versprechungen einhalten und das ruttokostenmodell umsetzen. Nach den bisherigen Aussagen der Landesregierung werden diese Mittel dazu verwendet, die Bezuschussung von 63,7% auf 70,5% nach Brutto-kostenmodell zu erhöhen. Für die Klassen 1 – 4 (bei uns die Großklassen) werden die Zuschüsse ab September 2008 deshalb um 10,7% bzw. um 230,-- € pro Schüler angehoben.
Eine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag, in welchen Schritten und zu welchem Zeitpunkt die zugesagte 80%-Förderquote umgesetzt werden soll, beantwortete der Kultusminister wie folgt (Landtagsdrucksache 14/2163 vom 18.12.2007): „.:..sollen die Zuschüsse mit den o.g. zusätzlichen Mitteln nun weiter an einen Kostendeckungsgrad von ca. 80% nach dem Brutto-kostenmodell angenähert werden.“ Allerdings handelt es sich hierbei umgerechnet um eine Erhöhung von nur 10 € pro Schüler. Weiter die Antwort des Kultusministers: „Ziel der Haushaltspolitik der Landesregierung ist es, einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen und möglichst alte Schulden abzubauen. Die Haushaltspolitik muss darauf ausgerichtet sein, diese Ziele nachhaltig und dauerhaft zu verfolgen. Über ggf. mögliche weitere Zuschussverbesserungen wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Staatshaushaltsplans 2009/2010 zu entscheiden sein.“
Dies ist eine Antwort, die eher einem Finanzminister würdig ist. Von einem Versprechen, 80% erreichen zu wollen, ist keine Rede mehr. Inzwischen ist von einer politischen Zusage im Jahre 2011 die Rede, den Kostendeckungsgrad von 80% in allen Schularten zu realisieren....