Schulbetrieb nach den Osterferien

Ab dem 19. April ist der Wechselbetrieb an den Schulen je nach Infektionslage möglich. Gleichzeitig gilt die Testpflicht für alle Personen in Präsenz.

Ab Montag nach den Osterferien wird für alle Klassenstufen zunächst wieder Fernunterricht stattfinden. Ausgenommen sind wie bisher die Abschlussklassen, die im Wechsel Präsenz- und Fernunterricht erhalten werden.
Für absolute Notfälle wird eine Notbetreuung für die Klassenstufen 1 bis 7 organisiert.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf einer Notbetreuungan die Adresse notbetreuung@michael-bauer-schule.de. Hier nennen Sie unbedingt den Namen und die Klasse Ihres Kindes.
Wenn Sie zusätzlich die Notbetreuung über den Mittag hinaus benötigen und Ihr Kind einen Hort- oder Kernzeitanspruch hat, melden Sie den Bedarf direkt bei der Kernzeit bzw. den Horten unter der entsprechenden Adresse an:
michel@michael-bauer-schule.de
hort1@michael-bauer-schule.de
hort2@michael-bauer-schule.de
hort3@michael-bauer-schule.de

Ab dem 19. April kann die Schule in den Wechselbetrieb übergehen, sofern es die Infektionslage zulässt. Ab diesem Datum gilt für alle eine Testpflicht. Die Schüler*innen der Klassenstufen 1-4 werden grundsätzlich zu Hause getestet. Dafür stellt die Schule zwei Testkits pro Woche zur Verfügung. Zweifach Geimpfte und Genesene Personen (Genesene Person ist jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, sofern sie einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte lnfektion mit dem Coronavirus verfügt. Das PCR-Testergebnis darf zum Zeitpunkt der begehrten Befreiung von der Testpflicht höchstens 6 Monate zurückliegen) sind von der Testung befreit. Die Schüler*innen der Klassenstufen 5-13 testen sich mit Unterstützung von Helfer*innen in der Schule.

Die Testungen müssen dokumentiert werden. Dazu benutzen Sie bitte den Vordruck „Bescheinigung über die Durchführung der Testung im häuslichen Bereich“. Ihr Kind bringt den unterschriebenen Vordruck mit in die Schule, damit es am Unterricht teilnehmen kann. Einmalig müssen Sie ebenso die Datenschutzerklärung unterschreiben und beim ersten Schulbesuch abgeben.

Ab Montag, 19.04.2021 gilt die Testpflicht auch für die Notbetreuung. Sobald Wechselbetrieb stattfindet, wird ein Test in der Woche ausreichend sein. Jeweils an dem Tag, an dem die Schüler*innen zum ersten Mal in die Schule kommen. Wird zusätzlich die Notbetreuung in Anspruch genommen, sind es zwei Tests.