Schulbetrieb unter Pandemie-Bedingungen

Mit Beginn des neuen Schuljahrs muss die Schulgemeinschaft weiterhin mit Einschränkungen leben. Hier die wichtigsten Informationen zum Schulstart.

Mit Schulbeginn am kommenden Montag tritt die Ende August vom Kultusministerium herausgegebene ‚Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemie-Bedingungen‘ in Kraft. Mit ihr ist das Abstandsgebot zwischen den SchülerInnen sowie SchülerInnen und Lehrpersonal aufgehoben. Zwischen Lehrkräften, MitarbeiterInnen und Eltern gilt jedoch weiterhin die 1,5 Meter-Abstandsregel. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem Schulgelände ist jedoch für alle ab sofort Pflicht! Ausnahmen sind die Klassen 1 bis 3 im Unterstufen-Neubau und auf dem kleinen Pausenhof sowie die ViertklässlerInnen, wenn sie sich auf dem kleinen Pausenhof aufhalten.Während des Unterrichts und beim Essen ist keine Maske nötig.

Klassenstufen dürfen sich weiterhin nicht vermischen. Daher werden Schulbeginn und -ende sowie die Pausen so organisiert sein, dass eine Durchmischung der Klassen nach Möglichkeit vermieden wird. Aus diesem Grund werden verschiedene Klassen unterschiedliche Anfangs- und Stundenzeiten haben. Die vom Kultusministerium vorgegebenen Hygieneregeln im Schulalltag bleiben bestehen, sodass beispielsweise das Händewaschen vor Unterrichtsbeginn beibehalten wird.
ALLE SchülerInnen müssen an ihrem ersten Schultag eine von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Gesundheitsbestätigung mitbringen. Damit beglaubigen Sie, dass Ihr Kind in den letzten 14 Tagen keinen wissentlichen Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatte, selbst keine typischen Corona-Symptome aufweist, und in den letzten 14 Tagen vor Schulbeginn nicht aus einem "Risikogebiet" zurückgekehrt ist. Ohne diese Bestätigung kann der/die SchülerIn nicht am Unterricht teilnehmen! Das Formular liegt am ersten Schultag auch am Haupteingang bereit und kann dort von den Eltern ausgefüllt werden.

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