Weitere Schulöffnung ab 15. März

Nach den Grundschulklassen dürfen nun auch die fünften und sechsten Klassen wieder zur Schule kommen. Die höheren Klassen bleiben weiterhin im Fernlernen. Ausnahme sind die Abschlussklassen.

Der nächste Öffnungsschritt für die Schulen steht bevor: ab dem 15. März 2021 dürfen die Klassenstufen 1 bis 6 täglich bis zu den Osterferien wieder in die Schule kommen und es wird ein eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen stattfinden. Für die genannten Klassen gibt es folglich kein Fernlernen und keine Notbetreuung mehr. Für die SchülerInnen besteht keine Präsenzpflicht, jedoch aber Schulpflicht.

Die höheren Klassen, außer 9a, 10a und die Prüfungsklassen bleiben noch im Fernlernen, für die siebten Klassen wird eine Notbetreuung angeboten.

Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung auf den Fluren und im Unterricht sind für SchülerInnen ab der 5. Klassenstufe und LehrerInnen nach wie vor Pflicht. Aufgrund des vom Kultusministerium vorgeschriebenen Abstandsgebots, werden die großen Klassen sowie die Klasse 5c geteilt unterrichtet. Der Unterricht wird – wie bereits bei den Unterstufenklassen in den vergangenen Wochen praktiziert - versetzt abgehalten. Für die Kernzeit- und Hortkinder findet die Betreuung wie gewohnt im Anschluss an den Unterricht statt.